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1240. August 5. Apud Criptamferratam (dioc. Tuscul.).

non. Aug.

Papst Gregor IX. beauftragt den Bischof (Thomas) von Breslau, dem Herzoge (Konrad) von Lenczyc, welcher, weil er den J(ohannes), Scholast. von Plock und Breslau (nach den urkundl. Zeugnissen ist die Zeit, wo er Scholast. gewesen, schwer aufzufinden) aufhängen lassen, durch den Erzbischof von Gnesen excommunicirt worden, nachdem derselbe durch Gewährung grosser Freiheiten für die Kirchen von Gnesen, Kujawien und Płock Genugthuung geleistet und zugleich in Erwägung, dass derselbe wegen des Krieges der Heiden, die sein Land bewohnen, und der Gefahr der Reise nicht selbst zu dem apostolischen Stuhle kommen kann, die Absolution, welche der Erzbischof von Gnesen bisher de facto ausgesprochen hat, nun auch förmlich zu Theil werden zu lassen unter Auferlegung angemessener Busse und Genugthuung.

Theiner, mon vet. Pol. I. 35 ex reg. or. Dlugosz. I. lib. VI. col. 666, nennt als zu diesem Geschäfte mit kommittirt ausser dem Bischof von Breslau noch Gerard, den Scholast. von Krakau.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.